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   VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738   

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VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738 (https://dejure.org/2014,13426)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2014 - 22 C 14.738 (https://dejure.org/2014,13426)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 22 C 14.738 (https://dejure.org/2014,13426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Maklererlaubnisbei fehlender Zuverlässigkeit aufgrund hoher Steuerschulden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Maklererlaubnisbei fehlender Zuverlässigkeit aufgrund hoher Steuerschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).

    Auch in Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 22 CS 13.2348

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Maklererlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    Aus der Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Eilverfahren (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348) lassen sich nicht automatisch die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren herleiten, weil es sich um getrennte Entscheidungen mit unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben handelt.

    Ein ernsthaftes Bemühen um eine Schuldentilgung und auch eine erhebliche Mitverursachung der wirtschaftlichen Misere des Klägers durch Fehler seiner Steuerberaterin (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - Rn. 17) reichen allein nicht aus, um Zuverlässigkeitsbedenken auszuräumen, die in anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit wurzeln.

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    Diese Umfirmierung liegt zwar nach dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.), bestätigt aber zusätzlich die Richtigkeit der in diesem Zeitpunkt angestellten Prognose.
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    Auch in Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15).
  • BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92

    Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184

    Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 22 B 13.448

    Verhältnismäßigkeit auch bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden

  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 ZB 07.3147

    Widerruf der Bauträgererlaubnis; Beginn der Jahresfrist; Leben in ungeordneten

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107

    Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gewerbeerlaubnis ist der Zeitpunkt des Bescheidserlasses, vorliegend am 18. März 2015 (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris Rn. 16).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).

  • VG Würzburg, 04.03.2015 - W 6 K 14.1304

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bescheiderlass während des

    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt, solange er nicht nach einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. zum Ganzen OVG LSA, B.v. 15.12.2014 - 1 M 132/14 - juris; BVerwG, B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7/14 - juris; BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 22 ZB 14.2221 - juris; B.v. 27.10.2014 - 22 ZB 14.2207 - juris; B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris; B.v. 31.1.2014 - 22 ZB 13.1859 - Fundstelle 2014 Nr. 231, S. 718).

    Anhaltspunkte, dass die bei der erweiterten Gewerbeuntersagung gebotene Ermessensausübung durch den Beklagten fehlerhaft wäre, sind nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).

  • VG Würzburg, 08.10.2014 - W 6 K 14.274

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden (ca. 40.000,00

    Denn wenn der Kläger seinen Steuererklärungspflichten nicht nachkommt, konnte das Finanzamt seine Steuerschulden nur schätzen (vgl. zum Ganzen jeweils m.w.N. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).

    Zudem kann er gemäß § 35 Abs. 6 GewO die Wiedergestattung der Gewerbeausübung beantragen (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 22 ZB 14.2221

    Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit

    Wegen der Einzelheiten wird auf den in gleicher Sache ergangenen Beschluss über Prozesskostenhilfe verwiesen (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - Rn. 14-30) und ergänzend zum Zulassungsvorbringen des Klägers ausgeführt:.
  • VG Würzburg, 08.04.2015 - W 6 K 15.88

    Rückstände bei Sozialversicherungsträgern und sonstigen öffentlich-rechtlichen

    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt, solange er nicht nach einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. zum Ganzen BayVGH, B. v. 11.3.2015 - 22 ZB 14.2516; B. v. 5.11.2014 - 22 ZB 14.2221 - juris; B. v. 27.10.2014 - 22 ZB 14.2207 - juris; B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris; B. v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris; B. v. 31.1.2014 - 22 ZB 13.1859 - Fundstelle 2014 Nr. 231, S. 718; SächsOVG, B. v. 4.3.2015 - 3 A 363/14 - juris; OVG LSA, B. v. 15.12.2014 - 1 M 132/14 - juris; BVerwG, B. v. 2.12.2014 - 8 PKH 7/14 - juris).
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